Familienrecht und Erbrecht sind oft eng miteinander verbunden. Bei Streitigkeiten rund um das Erbrecht haben Sie in mir eine kompetente Ansprechpartnerin gefunden. Ich finde mit Ihnen gemeinsam den richtigen Weg, Ihren eigenen Nachlass zu regeln, sei es in Form eines Testaments oder auch der vorweggenommenen Erbfolge oder der Schenkung zu Lebzeiten. Auch die Planung der Unternehmensrechtsnachfolge wird oft zu spät angegangen. Kontaktieren Sie mich persönlich und wir besprechen alle relevanten Angelegenheiten rund um Ihren Nachlass.
Neben persönlichen Anliegen stellen sich für Hinterbliebene nach einem Trauerfall viele rechtliche Fragen. Von Formalitäten über Beantragungen bis hin zur Vertretung vor Gericht: Ich bin stets tatkräftig an Ihrer Seite und setze mich für Sie ein.
Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, gilt es vieles zu beachten. Gibt es ein Testament oder tritt gesetzliche Erbfolge ein? Befinde ich mich durch den Erbfall in einer Erbengemeinschaft und muss die Erbauseinandersetzung angehen? Nehme ich die Erbschaft an oder ist die Erbausschlagung doch der bessere Weg? Muss ich Fristen beachten und brauche ich einen Erbschein?
Egal, ob Sie testamentarischer Erbe geworden sind oder als gesetzlicher Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen wurden – ich zeige Ihnen bei Erbstreitigkeiten jeglicher Art den oder die richtigen Wege auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Auch in allen Fragen des Erbrechts können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Meine Tätigkeit umfasst zunächst die vorbeugende Beratung, z.B. durch die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder auch Verfügungen unter Lebenden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, ferner von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Sodann kommt die Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht. Hierzu gehört u.a. die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die Anfechtung letztwilliger Verfügungen sowie die Geltendmachung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen. Schließlich helfe ich Ihnen bei der teils komplexen Erbauseinandersetzung oder übernehme die Testamentvollstreckung oder Nachlaßverwaltung.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auf diesen Gebieten nicht nur außergerichtlich, sondern auch in allen erforderlichen Gerichtsverfahren, sei es vor Nachlassgerichten oder allen Zivilgerichten.
Wenn Familienangehörige oder gesetzliche Erben Ihnen gegenüber ihren Pflichtteil geltend machen, gibt es viele Dinge zu beachten. Suchen Sie rechtzeitig den direkten persönlichen Kontakt zu mir, damit wir gemeinsam ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis aufsetzen können, anhand dessen der Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet wird. Ebenso unterstütze ich Sie für den Fall, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis benötigt wird.
In diesen oft extrem emotionalen Situationen stehe ich mit meinen über 25 Jahren erworbenen erbrechtlichen Fachkenntnissen mit der erforderlichen Empathie an Ihrer Seite. Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und vertrete Sie mit dem notwendigen Verhandlungsgeschick sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.