Das „Familienrecht“ ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet und erfordert entsprechende Fachkenntnisse, die Sie bei mir finden.
Die Ehescheidung umfasst zwingend auch den Versorgungsausgleich, der recht kompliziert zu verstehen ist. Doch mit der Scheidung allein ist es nicht getan, eine eheliche Lebensgemeinschaft (auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften) auseinander zu dividieren. Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt stehen dabei ebenso zur Klärung an, wie der Kindesunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinnausgleich. Hier bin ich für Sie zur Stelle.
Neben persönlichen Anliegen stellen sich für Betroffene viele rechtliche Fragen. Von Formalitäten über Beantragungen bis hin zur Vertretung vor Gericht: Ich bin stets tatkräftig an Ihrer Seite und setze mich für Sie ein.
Ist der Entschluss gefasst, zukünftig getrennte Wege zu gehen, besteht Handlungsbedarf. Wann und wie mache ich Trennungsunterhalt geltend? Von wo bekomme ich Kindesunterhalt, wenn der Ehepartner, der auszieht, nicht zahlen kann oder will? Steht mir für meine Kinder ggf. Unterhaltsvorschuss zu?
Egal auf welcher Seite Sie sich befinden, ich bringe „Licht ins Dunkel“, erkläre die einzelnen Möglichkeiten verständlich und setze Ihre Ansprüche durch.
Welche Rechte und Pflichten habe ich im Bereich Umgangsrecht und Sorgerecht? Wo leben gemeinsame Kinder zukünftig, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klären oder soll das Wechselmodell gelebt werden? Dieses heikle Thema kann oft nicht ohne Einschaltung des Jugendamtes geklärt werden.
Durch meine über 25-jährigen einschlägigen Erfahrung im Familienrecht und meine Expertise in diesem Fachbereich bespreche ich verschiedene Möglichkeiten mit Ihnen und setze Ihre Rechte auch gerichtlich durch.